01.05.2015

Gegenstände angewandter Kunst schutzfähig

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Bettina Trojan bespricht das neue Urteil des Oberlandesgerichts Köln zum Thema urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Gegenständen angewandter Kunst. Konsequenzen für die Praxis aus dem Urteil: Spätestens seit Ende 2011 war erkennbar, dass auch im Bereich der angewandten Kunst die „kleine Münze“ wohl urheberrechtlich geschützt war. Ab diesem Zeitpunkt bewegten sich Bearbeiter von derartigen Gegenständen also im Grenzbereich des rechtlich Zulässigen.

Diese Entscheidung zeigt, dass sehr ähnliche Produkte der angewandten Kunst auch schon vor der BGH-Geburtstagszug-Entscheidung, die eine Nachahmung durch fehlende eigenschöpferische Prägung nahelegen, Gefahr laufen, das Urheberrecht des Erstellers des zuerst veröffentlichten Werles zu erfassen.

Rechtsanwältin Trojan ist ständige Autorin beim IP-Rechtsberater