| |
|
|
Rechtsberatung im Arbeitsrecht
Unser Anspruch ist es, Sie
als Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder
Betriebsrat umfassend zu betreuen. Dementsprechend
gewährleisten wir Ihnen weitergehende Beratung über
das Arbeitsrecht hinaus, wie z. B. über die sozial- und
steuerrechtlichen Folgen der arbeitsrechtlichen Schritte.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im
außergerichtlichen Bereich sowie im gerichtlichen Verfahren,
wenn erforderlich, bis vor die höchste Instanz.
Neben der Vertragsüberprüfung
und
–gestaltung gehört ebenso die Erstellung und
Überprüfung von Kündigungen, Abmahnungen
oder Zeugnissen sowie die Vertretung in Fragen der
Lohnfortzahlung,
Befristung oder kollektivrechtlichen Mitbestimmung zu unserem
Repertoire.
Insbesondere liegen unsere Tätigkeiten in der Gestaltung,
Überprüfung, Beratung und Vertretung in folgenden
Bereichen:
- Arbeitsverträge,
Geschäftsführerdienstverträge
- Aufhebungsverträge und
Abwicklungsverträge
- Abmahnungen
- Kündigungen,
Kündigungsschutz und entsprechende
Kündigungsschutzklagen
- Elternzeit- und Elterngeldberatung
- Beratung bei Betriebsübernahmen,
- schließungen und
–rationalisierungen
- Vereinbarungen mit Betriebsräten
- Betriebliche Altersvorsorge
- Mitbestimmungs- und
Betriebsverfassungsrecht
- Sperrzeiten oder Ruhen der
Arbeitslosenbezüge
Mehr zum Thema Elternzeit
und Elterngeld
auf unserer speziellen Informationsseite zu diesem Thema.
Zurück zur Übersicht unserer rechtlichen
Beratungsfelder.
|
|
|