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Rechtsberatung im Arbeitsrecht


Unser Anspruch ist es, Sie als Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Betriebsrat umfassend zu betreuen. Dementsprechend gewährleisten wir Ihnen weitergehende Beratung über das Arbeitsrecht hinaus, wie z. B. über die sozial- und steuerrechtlichen Folgen der arbeitsrechtlichen Schritte.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im außergerichtlichen Bereich sowie im gerichtlichen Verfahren, wenn erforderlich, bis vor die höchste Instanz.

Neben der Vertragsüberprüfung und –gestaltung gehört ebenso die Erstellung und Überprüfung von Kündigungen, Abmahnungen oder Zeugnissen sowie die Vertretung in Fragen der Lohnfortzahlung, Befristung oder kollektivrechtlichen Mitbestimmung zu unserem Repertoire.

Insbesondere liegen unsere Tätigkeiten in der Gestaltung, Überprüfung, Beratung und Vertretung in folgenden Bereichen:
  • Arbeitsverträge, Geschäftsführerdienstverträge
  • Aufhebungsverträge und Abwicklungsverträge
  • Abmahnungen
  • Kündigungen, Kündigungsschutz und entsprechende
    Kündigungsschutzklagen
  • Elternzeit- und Elterngeldberatung
  • Beratung bei Betriebsübernahmen, - schließungen und
    –rationalisierungen
  • Vereinbarungen mit Betriebsräten
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht
  • Sperrzeiten oder Ruhen der Arbeitslosenbezüge
Mehr zum Thema Elternzeit und Elterngeld auf unserer speziellen Informationsseite zu diesem Thema.
 
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