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Rechtsberatung im Filmrecht, TV-Recht und
Fotorecht


Im Medienrecht, insbesondere im Filmrecht, TV-Recht und Fotorecht beraten wir auf der Grundlage unserer reichhaltigen branchenspezifischen Erfahrungen übergreifend alle kreativ und gestalterisch Tätigen ebenso wie die in diesen Bereichen tätigen Unternehmen. Wir bieten Ihnen unsere Beratung rund um Ihr Werk, sei dieses Text, Grafik, Foto, Film, Multimedia, Musik, Software oder Datenbank.

Unsere Leistungen reichen von der Erstellung der notwendigen branchenbezogenen, individuell auf Ihre Tätigkeit oder Ihr Projekt bezogenen Verträge über die Gestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bis hin zur Beratung des Schutzes Ihres wertvollen geistigen Eigentums. Darüber hinaus sind wir für Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen oder der Abwehr vermeintlicher Ansprüche Dritter tätig.

Wir bieten Ihnen unser umfassendes branchenspezifisches Wissen insbesondere im Rahmen folgender Bereiche:
  • Beratung über das Bestehen von Urheberrechten
  • Schutz gegen die unberechtigte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke
  • Gestaltung und Verhandlung von Verlagsverträgen mit Partnern und Verlagen
  • Urheberrechtliche und lizenzrechtliche Fragen aus Verlagsverträgen
  • Entwurf und ggf. die Verhandlung von Lizenzverträgen, bzw. Verlagsverträgen 
  • Verteidigung gegen Abmahnungen
  • Erstellung von Abmahnungen oder einstweiligen Verfügungen 
  • Erstellung und Überprüfung von Lizenzverträgen sowie
    Vertragsmanagement, also die Verwaltung der
    Vertragsdurchführung 
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen
    Fragen zum Formatschutz und bei der Hinterlegung von Originalen 
  • Klärung von Fragen hinsichtlich der Verwertungsgesellschaften, VG Wort, VG BildKunst,GEMA, GLV usw.

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