Arbeitsrecht und Arbeitsrecht der Medien

Unser Anspruch ist es, Sie als Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Betriebsrat umfassend zu betreuen. Dementsprechend gewährleisten wir Ihnen weitergehende Beratung über das Arbeitsrecht hinaus, wie z. B. über die sozial- und steuerrechtlichen Folgen der arbeitsrechtlichen Schritte.

Insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts der Medien sind wir als Kanzleiboutique im Schnittstellenbereich des Medien- und Arbeitsrechts auf die Sonderfragen des Medienarbeitsrechts spezialisiert. Wir unterstützen Arbeitgeber bei der arbeitsrechtlichen Umsetzung ihrer Personalmaßnahmen. Medienunternehmen verlangen nach einem besonders flexiblen Personaleinsatz und einer anpassungsfähigen Gestaltung von Arbeitsverträgen. Auch die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist in Medienunternehmen flexibler möglich als in anderen Unternehmen. Arbeitnehmer beraten und vertreten wir hinsichtlich der Einhaltung ihrer Rechte durch ihre Arbeitgeber in Punkten wie Kettenarbeitsverhältnisse, Befristungen etc. Im kollektiven Arbeitsrecht ist in der Medienbranche  – in sog. Tendenzunternehmen – die betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung weniger ausgeprägt als in Unternehmen außerhalb des Medienbereichs. Auch die in Medienunternehmen anwendbaren Tarifverträge unterscheiden sich meist stark von den Tarifverträgen anderer Industriezweige. Schließlich spielt das Urheberrecht – und das ArbeitnehmererfindungsG – im Arbeitsrecht der Medienbeschäftigten eine besondere Rolle. Von Arbeitnehmern wie z.B. Autoren, Schauspielern, Sprecher, Musikern und Sängern werden häufig urreheberrechtlich relevante Leistungen erbracht.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im außergerichtlichen Bereich sowie im gerichtlichen Verfahren. Neben der Vertragsüberprüfung und –gestaltung gehört ebenso die Erstellung und Überprüfung von Kündigungen, Abmahnungen oder Zeugnissen sowie die Vertretung in Fragen der Lohnfortzahlung, Befristung oder kollektivrechtlichen Mitbestimmung zu unserem Repertoire.

Insbesondere liegen unsere Tätigkeiten in der Gestaltung, Überprüfung, Beratung und Vertretung in folgenden Bereichen:

  • Arbeitsverträge, Geschäftsführerdienstverträge
  • Aufhebungsverträge und Abwicklungsverträge
  • Abmahnungen, Ermahnungen
  • Kündigungen, Kündigungsschutz(klagen)
  • Arbeitnehmererfindungsgesetz
  • Befristungen, Kettenarbeitsverhältnisse
  • Tendenzbetriebe und Tendenzunternehmen
  • Statusprozesse
  • Redaktionsstatute
  • Tarifverträge
  • Gestaltung familienfreundlicher Personalmaßnahmen
  • Beratung bei Betriebsübernahmen, – schließungen und -rationalisierungen
  • Vereinbarungen mit Betriebsräten
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht
  • Sperrzeiten oder Ruhen der Arbeitslosenbezüge
  • Mutterschutz- und Elternzeit
  • Elternzeit- und Elterngeld(Plus) (Näheres finden Sie unter Beratungsfeld „Elternzeit Elterngeld(Plus)